Unterhaltung und Pflege von Gräben in besiedelten Gebieten

Die Eigentümer von Grundstücken oder Kleingartenparzellen im Verbandsgebiet am linken Weserufer sind in vielen Fällen für die Unterhaltung kleiner Gräben zuständig. Damit die einwandfreie Funktion der Gräben hinsichtlich der Bewässerung und Entwässerung gewährleistet ist, bedürfen die Gräben einer regelmäßigen Pflege. Nähere Informationen zur Unterhaltungspflicht und zu den erforderlichen Maßnahmen am Graben, sind den Flyern zu entnehmen, die der Verband gemeinsam mit dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr für die betroffenen Grundstückseigentümer und Kleingärtner entwickelt hat.