Gründung des Verbandes
Seit dem 14. Jahrhundert haben sich im heutigen Gebiet der Freien Hansestadt Bremen auch auf dem linken Weserufer Bauern zusammengeschlossen, um ihre Flächen – zunächst nur mit niedrigen Wällen – vor Hochwasser zu schützen, vor allem damit im Sommer die Heuernte nicht vernichtet wurde. Damit waren die Flächen aber auch von der natürlichen Entwässerung abgeschnitten, so dass gleichzeitig auch durch die Herstellung von Gräben und Sielbauwerken eine geordnete Wasserwirtschaft begann. Später wurden dann die von jeher hoch liegenden Hofstellen auf den künstlichen Warften mit Deichen verbunden, um auch vor Winterhochwasser und Sturmfluten geschützt zu sein. Wurden diese Leistungen damals durch die Bauern in Eigenleistung erbracht, war dies mit der Ausweitung der städtischen Besiedlung, die genauso der Entwässerung und des Deichschutzes bedarf, nicht mehr möglich. Es begann Anfang des 19. Jahrhunderts die sogenannte Kommuniondeichung, das heißt die Grundstückseigentümer leisteten einen Geldbeitrag an Körperschaften wie Deichverbände, Entwässerungsverbände und Bewässerungsgenossenschaften. So ist es im Grundsatz bis heute geblieben: 1947 wurde der Bremische Deichverband am linken Weserufer als Zusammenschluss aus drei Deichverbänden und mehr als 20 kleinen Be- und Entwässerungsverbänden gegründet, der sich um die Durchführung aller nötigen Arbeiten kümmert.
Der Verband heute
Heute ist der Bremische Deichverband am linken Weserufer in der besonderen Rechtsform eines Wasser- und Bodenverbandes eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Seine Mitglieder sind die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer im Gründungs-Verbandsgebiet, hinzu kommen Eigentümer in später hinzugekommenen kleinen Gebieten sowie die Stadtgemeinde Bremen, die dem Verband im Jahre 2001 gegen Erstattung der Kosten die Unterhaltung und den Betrieb der Gewässer 1. Ordnung wie Ochtum, Varreler Bäke, Werdersee, und Kleine Weser sowie zahlreicher wasserwirtschaftlicher Anlagen wie z.B. das Wehr in der Kleinen Weser übertragen hat.Das oberste Organ des Verbandes ist die Mitgliedervertretung - das Deichamt. Es setzt sich aus 20 von den Mitgliedern gewählten Grundstückseigentümern zusammen, die in je einem der 20 Ortsteile zu Wahl gestanden haben. Seine wichtigsten Aufgaben sind der Erlass und die Änderung der Satzung, die Wahl des Vorstandes, die Festsetzung des Beitragssatzes und des Haushaltsplanes sowie allgemein die Beratung und Beschlussfassung über alle wichtigen Angelegenheiten des Verbandes. Das Deichamt kann Ausschüsse bilden, so zum Beispiel den Haushaltsausschuss, der bei der Aufstellung der Haushaltspläne mitwirkt und die finanziellen Angelegenheiten des Verbandes überwacht.Der fünfköpfige Vorstand besteht aus dem Verbandsvorsteher (dem Deichhauptmann), seinem Stellvertreter und drei weiteren Beisitzern. In regelmäßigen Sitzungen trifft er Entscheidungen und fasst Beschlüsse zu den aktuell anstehenden Themen.Der Verband beschäftigt 24 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter im Unterhaltungsbetrieb Landmaschinenmechaniker, Schlosser, Elektriker, Gärtner/innen, in der technischen und allgemeinen Verwaltung Diplom-Ingenieur/innen, Informatiker und weitere Verwaltungsfachkräfte.