Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

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  • Was ist der Bremische Deichverband am linken Weserufer?

    Der Bremische Deichverband am linken Weserufer ist ein Wasser- und Bodenverband gemäß dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG). Der Deichverband wurde am 01.10.1947 als Zusammenschluss von drei Deichverbänden und 23 Wasserverbänden gegründet. Der Verband ist unterhaltungspflichtig für rd. 140 km Gewässer I und II. Ordnung, rd. 76 km Deichlinie, für 20 Schöpfwerke, und mehrere größere und eine Vielzahl kleinerer Stauanlagen. Der Deichverband erstreckt sich über das gesamte links der Weser liegende Stadtgebiet und hat damit eine Größe von rd 74 km².

  • Warum bin ich Mitglied? / Kann ich meine Mitgliedschaft kündigen bzw. austreten?

    Gemäß § 29 Wasserverbandsgesetz (WVG) sind Verbandsbeiträge öffentliche Abgaben. Die Beitragspflicht der Verbandsmitglieder ruht als öffentliche Last auf den Grundstücken, mit denen die Verbandsmitglieder an dem Verband teilnehmen. Die Pflichtmitgliedschaft ergibt sich also aus dem Eigentum eines Grundstücks innerhalb des Verbandsgebietes. Sie können die Mitgliedschaft nicht kündigen.

  • Welches Mitspracherecht besteht als Mitglied des Verbandes?

    Wir stehen für Fragen telefonisch unter 0421/33 30 6-0 oder während unserer Geschäftszeiten, Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 12.30 Uhr, gerne zur Verfügung und nehmen Ihre Anregungen und Bedenken persönlich entgegen.
    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich ehrenamtlich in den Gremien des Verbandes als Mitglied des Deichamtes (Verbandsausschusses) oder des Verbandsvorstandes zu engagieren.

Mitgliederinfobrief

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  • Woher beziehen Sie die Daten / Adressen für den Informationsbrief?

    Die Deichverbände und das Finanzressort kooperieren in großer Synergie im Sinne der Sparsamkeit und aufgrund der gleichen zu verarbeitenden Daten und Arbeitsschritte bei der Hebung von Verbandsbeiträgen und der Grundsteuer über bzw. der Bewertungsstelle beim Finanzamt Bremerhaven. Die Datenverarbeitung übernimmt dabei die Bewertungsstelle Bremen. Der Deichverband erhält Fortschreibungen von Mitgliederliste und Beitragsbuch.

    Bei Rückfragen zum Einheitswert, Eigentums- Bankverbindungs- oder Adressdatenänderungen möchten wir Sie bitten in Kontakt mit der Bewertungsstelle Bremen zu treten.

    Die Bewertungsstelle erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
    Finanzamt Bremerhaven - Bewertungsstelle Bremen
    Gerhard-Rohlfs-Straße 32
    28757 Bremen
    (0421) 361 90909
    https://www.finanzen.bremen.de/steuern-734
    BewertungsstelleHB(at)finanzamtbremerhaven.bremen.de

  • Warum ist die Adresse, an die der Informationsbrief versendet wurde, nicht aktuell?

    Die Aussendung kann durch den Deichverband selbst immer auf Basis von Stichtagsdaten der Bewertungsstelle erfolgen. Für den Brief im Januar 2023 konnte ein Datenbestand vom Oktober 2022 verwendet werden.
    Durch die Lauf- und Bearbeitungszeiten von Umschreibungen im Grundbuch, vom Grundbuchamt zum Finanzamt und anschließend zum Verband, können die genutzten Adressdaten für die Bescheide und beim Verband unter Umständen voneinander abweichen.

Beiträge

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  • Warum bin ich Mitglied? / Kann ich meine Mitgliedschaft kündigen bzw. austreten?

    Gemäß § 29 Wasserverbandsgesetz (WVG) sind Verbandsbeiträge öffentliche Abgaben. Die Beitragspflicht der Verbandsmitglieder ruht als öffentliche Last auf den Grundstücken, mit denen die Verbandsmitglieder an dem Verband teilnehmen. Die Pflichtmitgliedschaft ergibt sich also aus dem Eigentum eines Grundstücks innerhalb des Verbandsgebietes. Sie können die Mitgliedschaft nicht kündigen.

  • Warum muss ich den Beitrag leisten, obwohl ich mein Grundstück bereits verkauft habe?

    Falls Ihr Grundstück bzw. Immobilie umgeschrieben wurde und Sie dennoch einen Grundsteuer- und einen Beitragsbescheid erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Bewertungsstelle des Finanzamtes unter: Finanzamt Bremerhaven - Bewertungsstelle Bremen
    Gerhard-Rohlfs-Straße 32, 28757 Bremen, (0421) 361 90909, https://www.finanzen.bremen.de/steuern-734, BewertungsstelleHB(at)finanzamtbremerhaven.bremen.de

  • Wofür muss ich Beiträge bezahlen?

    Alle, die im deichgeschützten Gebiet liegenden und von der Entwässerung durch die Deichlinien einen Vorteil habenden Grundstücks- und Immobilien-Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten sind nach § 23 Wasserverbandsgesetz (WVG) Mitglieder. Die Beitragslast verteilt sich nach § 35 Abs. 2 der Satzung des Deichverbandes auf alle Mitglieder im Verhältnis der Einheitswerte der zum Verband gehörenden Grundstücke (allgemeine Beiträge). Die Einheitswerte werden durch das Finanzamt amtlich festgesetzt.
    Ihre Beiträge werden gemäß den Aufgaben des Verbandes für den Erhalt der Deiche und Hochwasserschutzanlagen und des ordnungsgemäßen Zustandes der Gewässer und für die Pflege und Entwicklung dieser eingesetzt.

  • Warum erhalte ich mehrere Beitragsbescheide?

    Der Verbandsbeitrag wird, ebenso wie die Grundsteuer, je wirtschaftliche Einheit erhoben. Für jede Einheit wird eine (Grund-)Steuernummer vergeben.
    Die Steuernummer ist zehnstellig (ohne Binde- und Schrägstriche). Sie ist zugleich Mitgliedsnummer bzw. Aktenzeichen für das Beitragsbuch und die Mitgliederliste des Deichverbandes.
    Bitte geben Sie Ihre (Grund-) Steuernummer(n) (oben im Kopf auf der ersten Seite des Bescheides) bei Rückfragen bei der Bewertungsstelle oder beim Deichverband an.

  • Kann ich Widerspruch gegen meinen Beitragsbescheid einlegen?

    Die mit dem Beitragsbescheid bekannt gegebenen Entscheidungen können mit dem Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch gegen die Festsetzung des Verbandsbeitrages ist bei dem Bremischen Deichverband am linken Weserufer, Warturmer Heerstraße 125, 28197 Bremen, Telefon (0421) 33 30 60 schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

  • Woher beziehen Sie die zur Bemessung des Beitrags relevanten Daten / Informationen?

    Die Deichverbände und das Finanzressort kooperieren in großer Synergie im Sinne der Sparsamkeit und aufgrund der gleichen zu verarbeitenden Daten und Arbeitsschritte bei der Hebung von Verbandsbeiträgen und der Grundsteuer über bzw. der Bewertungsstelle beim Finanzamt Bremerhaven. Die Datenverarbeitung übernimmt dabei die Bewertungsstelle Bremen. Der Deichverband erhält Fortschreibungen von Mitgliederliste und Beitragsbuch.

    Bei Rückfragen zum Einheitswert, Eigentums- Bankverbindungs- oder Adressdatenänderungen möchten wir Sie bitten in Kontakt mit der Bewertungsstelle Bremen zu treten.

    Die Bewertungsstelle erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
    Finanzamt Bremerhaven - Bewertungsstelle Bremen
    Gerhard-Rohlfs-Straße 32
    28757 Bremen
    (0421) 361 90909
    https://www.finanzen.bremen.de/steuern-734
    BewertungsstelleHB(at)finanzamtbremerhaven.bremen.de

  • Warum ist der Beitrag meines Nachbarn bei ähnlicher Bebauung und näherungsweise gleicher Grundstücksgröße höher bzw. niedriger?

    Die Beitragshöhe basiert auf dem amtlich festsetzten Einheitswert. Der Einheitswert hängt von vielen verschiedenen Parametern der Baulichkeiten Ihres Grundstücks ab.
    Die Hebesätze sind einheitlich ab 01.01.2023:
    •           Grundstücke und Immobilien                        2,3 ‰ vom Einheitswert

    •           Landwirtschaftliche und erwerbs-                  9,2 ‰ vom Einheitswert
    gärtnerisch genutzte Grundstücke

  • Warum weicht die Beitragshöhe von der des Vorjahres ab?

    Die Gesamtausgaben für die Erfüllung der Verbandsaufgaben werden auf die Gesamtheit aller Mitglieder nach dem bewährten Beitragsmaßstab solidarisch umgelegt.

    Das Deichamt hat nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften tiefgehend in den Deichamtssitzungen 2022 über den finanziellen Bedarf beraten. Nach § 29 der Verbandssatzung setzte das Deichamt am 07.12.2022 gleichzeitig mit der Feststellung des Wirtschaftsplans die für die Höhe der allgemeinen Beiträge gemäß § 35 Abs. 2 der Verbandssatzung maßgebenden Beitragssätze fest.

    Die Beitragssätze betragen ab 01.01.2023, wie folgt:

    • Grundstücke und Immobilien: 2,3 ‰ vom Einheitswert
    • Landwirtschaftliche und erwerbs-                       
      gärtnerisch genutzte Grundstücke: 9,2 ‰ vom Einheitswert
    • Ersatzbewertung für Straßen, Wege, Plätze: 4,6 ‰ vom Ersatzwert

    Die Anpassung der Beiträge des Deichverbandes steht nicht in Zusammenhang mit der laufenden Grundsteuerreform.

    Die Anpassung der Beiträge fällt uns in diesen Zeiten nicht leicht, ist jedoch zwingend für den sicheren Erhalt von Deichen und Hochwasserschutzanlagen erforderlich.
    Die Beitragsanpassung ist u.a. durch Preisanstiege im Rohstoff- und Energiebereich, durch gestörte Lieferketten für Ersatzteile und Reparaturen, durch laufenden Investitions- und Sanierungsbedarf an unseren Schöpfwerken, Sielen und Stauanlagen, und aufgrund des allgemein steigenden Preisniveaus begründet und zwingend erforderlich. Die Baukosten an Bauwerken sind überproportional zum Vorjahr gestiegen. Die weiterhin stetige Klimaänderung führt zugleich zur Anpassung der wasserwirtschaftlichen Kernaufgaben, verbunden mit steigenden Kosten. Bei Rückfragen Ihren Verbandsbeitrag betreffend wenden Sie sich bitte an den Deichverband unter 0421/33 30 6-0.