Gründung und Rechtsform

Der Bremische Deichverband am linken Weserufer wurde durch Verordnung des Senats der Freien Hansestadt Bremen am 1. Oktober 1947 gegründet. In ihm wurden die Deichverbände für die Neustadt und das Obervieland, für das Niedervieland und der Huchtinger Deichverband sowie 23 Stau- und Wasserverbände zusammengeschlossen. Er ist als Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 (inkraftgetreten am 1. Mai 1991) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Aufgaben

Die Hauptaufgaben des Verbandes sind , seine Mitgliedsgrundstücke zu entwässern, zu bewässern und vor Hochwasser und Sturmfluten zu beschützen. Hierzu sind Gewässer herzustellen, auszubauen und zu unterhalten, Deiche zu bauen und zu unterhalten und  die notwendigen Siele, Schöpfwerke und sonstige Anlagen zu bauen, zu betreiben und instandzuhalten.

Mitglieder

Mitglieder des Verbandes sind die Eigentümer der im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke; die sogenannte dingliche Mitgliedschaft bedeutet, dass mit dem Eigentum am Grundstück die Mitgliedschaft automatisch begründet wird.

Selbstverwaltung

Die Mitglieder des Verbandes wählen alle 5 Jahre einen 20-köpfigen Ausschuss in ebenso vielen Wahlbezirken als Vertretungsorgan, das die traditionelle Bezeichnung "Deichamt" trägt. Seine wichtigsten Aufgaben sind der Erlass und die Änderung der Satzung, die Wahl des Vorstandes, die Festsetzung des Beitragssatzes und des Haushaltsplanes sowie allgemein die Beratung und Beschlussfassung über alle wichtigen Angelegenheiten des Verbandes. Das Deichamt kann Ausschüsse bilden, so zum Beispiel den Haushaltsausschuss, der bei der Aufstellung der Haushaltspläne mitwirkt und die finanziellen Angelegenheiten des Verbandes überwacht.