Beitragsanpassung 2023

Der Deichverband schützt mit seinen Deichen, Schöpfwerken, Sielen und weiteren Hochwasserschutzanlagen rd. 32.000 Mitglieder vor Sturmfluten und Hochwässern aus der Weser und den Nebengewässern und sichert die Entwässerung der Gebiete. Die technische Infrastruktur sichert aufgrund der flachen Lage des Verbandsgebiets bereits bei erhöhtem Tidehochwasser die Erreichbarkeit der geschützten Grundstücke. Die Mitgliedsbeiträge werden gemäß den Aufgaben des Verbandes für den Erhalt der Deiche und Hochwasserschutzanlagen und des ordnungsgemäßen Zustandes der Gewässer und für die Pflege und Entwicklung dieser eingesetzt.

Die Gesamtausgaben für die Erfüllung der Verbandsaufgaben werden auf die Gesamtheit aller Mitglieder nach dem bewährten Beitragsmaßstab solidarisch umgelegt.

Das Deichamt, als gewählte Vertretung der Verbandsmitglieder, hat nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften tiefgehend in den Deichamtssitzungen 2022 über den finanziellen Bedarf beraten. Nach § 29 der Verbandssatzung setzte das Deichamt am 07.12.2022 gleichzeitig mit der Feststellung des Wirtschaftsplans den für die Höhe der allgemeinen Beiträge gemäß § 35 Abs. 2 der Verbandssatzung maßgebenden Beitragssätze fest. Die Festsetzung wird am 16.01.2023 öffentlich bekannt gemacht.

In 2023 erhalten alle Mitglieder neue Beitragsbescheide von Ihrem Finanzamt mit dem angepassten Verbandsbeitrag. An der Höhe und der Grundlage der Grundsteuer hat sich zum 01.01.2023 nichts geändert.

Die Beitragsanpassung ist u.a. durch Preisanstiege im Rohstoff- und Energiebereich, durch gestörte Lieferketten für Ersatzteile und Reparaturen, durch laufenden Investitions- und Sanierungsbedarf an unseren Schöpfwerken, Sielen und Stauanlagen, und aufgrund des allgemein steigenden Preisniveaus begründet und zwingend erforderlich. Die Baukosten an Bauwerken sind überproportional zum Vorjahr gestiegen. Die weiterhin stetige Klimaänderung führt zugleich zur Anpassung der wasserwirtschaftlichen Kernaufgaben, verbunden mit steigenden Kosten. Bei Rückfragen Ihren Verbandsbeitrag betreffend wenden Sie sich bitte an den Deichverband unter 0421/33 30 6-0.

Die Beitragssätze betragen ab 01.01.2023, wie folgt:

  • Grundstücke und Immobilien: 2,3 ‰ vom Einheitswert
  • Landwirtschaftliche und erwerbs-                           
    gärtnerisch genutzte Grundstücke: 9,2 ‰ vom Einheitswert
  • Ersatzbewertung für Straßen, Wege, Plätze: 4,6 ‰ vom Ersatzwert

Die Anpassung der Beiträge des Deichverbandes steht nicht in Zusammenhang mit der laufenden Grundsteuerreform.

Die Anpassung der Beiträge fällt uns in diesen Zeiten nicht leicht, ist jedoch zwingend für den sicheren Erhalt von Deichen und Hochwasserschutzanlagen erforderlich.

Aufhebung der Befreiung des Gebietes „Werderhöhe“

Aufgrund der Beschlüsse des Deichamtes und des Vorstandes, sowie der Empfehlung externer Prüfer (u.a. Rechnungshof des Landes Bremen), wird die Beitragsbefreiung der vorherigen Insellage zwischen dem Werdersee, dem Buntentorsdeich und der Habenhauser Landstraße mit Beginn des Jahres 2023 aufgehoben. Die „Werderhöhe“ wird in das beitragspflichtige Verbandsgebiet eingegliedert. Die Aufhebung betrifft ca. 450 Mitglieder.

Die Grundstücke oder Immobilien befinden sich innerhalb dieser Insellage im Teilgebiet 1 des Verbandes (s. auch Satzung des Verbandes auf unserer Homepage). Diese haben einen direkten Vorteil aus der Durchführung der Verbandsaufgaben. Die Deiche, Entwässerungssysteme und weiteren Verbandsanlagen des Deichverbandes sichern als wasserwirtschaftliche Infrastruktur die Erreichbarkeit und gewähren somit Sicherheit für das Eigentum der Mitglieder.

Die Verbandsbeiträge werden gem. § 34 ff. der Verbandssatzung in der Fassung vom 8. März 1971 zuletzt geändert am 30. Dezember 2020 erhoben und ermittelt.

Verbandsbeiträge sind nach § 29 Wasserverbandsgesetz öffentliche Abgaben. Die Beitragspflicht der Verbandsmitglieder ruht als öffentliche Last auf den Grundstücken mit denen die Verbandsmitglieder an dem Verband teilnehmen. Die Pflichtmitgliedschaft ergibt sich also aus dem Eigentum eines Grundstücks innerhalb des Verbandsgebietes.

Die Mitglieder müssen nichts weiter veranlassen. Sie erhalten automatisch in den nächsten Tagen ein kombiniertes Schreiben mit Bescheiden vom Finanzamt für den Verbandsbeitrag und die Grundsteuer. Daneben erreicht Sie ebenfalls in den nächsten Tagen unser Informationsbrief. Aus Gründen der Datenverarbeitung und Versendung konnten die Briefe leider nicht zusammengeführt werden.