Beiträge 2025

Der Deichverband schützt mit seinen Deichen, Schöpfwerken, Sielen und weiteren Hochwasserschutzanlagen rd. 32.000 Mitglieder vor Sturmfluten und Hochwässern aus der Weser und den Nebengewässern und sichert die Be- und Entwässerung der Gebiete. Die technische Infrastruktur sichert aufgrund der flachen Lage des Verbandsgebiets bereits bei erhöhtem Tidehochwasser die Erreichbarkeit der geschützten Grundstücke. Die Mitgliedsbeiträge werden gemäß den Aufgaben des Verbandes für den Erhalt der Deiche und Hochwasserschutzanlagen und des ordnungsgemäßen Zustandes der Gewässer und für die Pflege und Entwicklung dieser eingesetzt.

Aus dem Bemessungswert „Einheitswert“ wurde zum 01.01.2025 der amtlich festgesetzte, neue „Grundsteuerwert“. Dies ist ein geeigneter Maßstab für Deichverbandsbeiträge.

Die Grundprinzipien der Beitragshebung bleiben weiterhin gleich: Die Gesamtausgaben für die Erfüllung der Verbandsaufgaben werden auf die Gesamtheit aller Mitglieder nach dem Vorteilsprinzip solidarisch umgelegt. Der Deichverband arbeitet nach dem Prinzip der Kostenminimierung. Alle Einnahmen sind zweckgebunden, ggf. zu verwahren und kommen direkt den Gewässern, Deichen und Hochwasserschutzanlagen im Verbandsgebiet links der Weser zu Gute.

Aufgrund der Neuberechnung der Grundsteuerwerte im Verbandsgebiet wurden die Beitragssätze entsprechend berechnet und angepasst. Trotz Klimaveränderung, der Häufung von stehenden Wetterlagen und damit verbundenen erheblichen Dürre- und Hochwasserfolgen, der steigenden Cybersicherheit sowie des allgemein steigenden Preisniveaus wurde die Beitragsanpassung möglichst aufkommensneutral gestaltet.

Das Deichamt hat nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften über den finanziellen Bedarf beraten. Nach § 29 der Verbandssatzung setzte das Deichamt am 10.12.2024 gleichzeitig mit der Feststellung des Wirtschaftsplans den für die Höhe der allgemeinen Beiträge gemäß § 35 Abs. 2 der Verbandssatzung maßgebenden Beitragssatz fest.

Die Beitragssätze betragen ab 01.01.2025 wie folgt:

  • Grundstücke und Immobilien: 0,34 ‰ vom Grundsteuerwert
  • Landwirtschaftliche und erwerbsgärtnerisch genutzte Grundstücke: 0,34 ‰ vom Grundsteuerwert
  • Ersatzbewertung für Straßen, Wege, Plätze: 5,1 ‰ vom Ersatzwert

Verbandsbeiträge sind nach § 29 Wasserverbandsgesetz öffentliche Abgaben. Die Beitragspflicht der Verbandsmitglieder ruht als öffentliche Last auf den Grundstücken mit denen die Verbandsmitglieder an dem Verband teilnehmen. Die Pflichtmitgliedschaft ergibt sich also aus dem Eigentum eines Grundstücks innerhalb des Verbandsgebietes.
Sollten Fragen offen bleiben, schauen Sie gerne in Häufig gestellte Fragen.

Bei Rückfragen Ihren Verbandsbeitrag betreffend wenden Sie sich bitte an den Deichverband per Mail an info(at)deichverband-bremen-alw.de oder telefonisch unter 0421/33 30 6-0.