Teilgebiet 1 - allgemeines Verbandsgebiet

Das Teilgebiet 1 ist das Gebiet in dem sich die Mitgliedsgrundstücke des Verbandes befinden, die durch die Deiche einen Schutz vor Hochwasser und Sturmfluten genießen.

Teilgebiet 2 - Duntzenwerder

Das Teilgebiet 2 ist das Gebiet der ehemaligen Ent- und Bewässerungsgenossenschaft der Interessenten des Hasenbürener Duntzenwerder. Es wurde durch Verfügung vom 15. Februar 1980 (Brem. ABl. S. 343) mit dem Bremischen Deichverband am linken Weserufer vereinigt.

Teildgebiet 3 - Feldmark Brokhuchting

Teilgebiet 3 ist die Feldmark Brokhuchting. Sie wurde dem Gebiet des Bremischen Deichverbandes am linken Weserufer mit Verfügung vom 14. Mai 1979 (Brem. ABl. S. 336) zugewiesen.

Teilgebiet 4 - Große Lösung

Das Teilgebiet 4 umfasst die Gebiete, die im Rahmen des "Vertrages über die Übernahme von Erhaltungsaufgaben an Gewässern, Deichen und Dämmen, Anlagen, die dem Schutz gegen Hochwasser und Sturmflut zu dienen bestimmt sind oder der Abführung des Wassers dienen, sowie sonstigen Anlagen auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen ("Große Lösung")" vom 27.09.2001 übernommen wurden. Durch den Vertrag wurden unter anderem die Stauanlagen in Warfelde und Woltmershausen an der Ochtum sowie das Wehr Kleine Weser beim Teerhof in die Unterhaltung des Verbandes übernommen.