Informationsbrief und Beitragsanpassung 2023

Aufgrund einer Beitragsanpassung erreicht uns der Informationsbrief früher als in vorherigen Jahren. Parallel mit diesem Brief erhalten Sie in den nächsten Tagen neue Beitragsbescheide von Ihrem Finanzamt mit dem angepassten Verbandsbeitrag. An der Höhe und der Grundlage der Grundsteuer hat sich zum 01.01.2023 nichts geändert.

Falls Sie den aktuellen Informationsbrief digital benötigen oder zukünftig per Email erhalten möchten, finden Sie im Download-Bereich alle notwendigen PDF-Dateien.
Als Anlage zum Infobrief finden Sie den mitverschickten Projekt-Flyer der Stabsstelle Deichbau Stadtstrecke mit Informationen zu dieser Ausbaustrecke. Das Projekt zwischen Eisenbahnbrücke und der Straße „Am Dammacker“ wird durch die Stabsstelle Deichbau Stadtstrecke bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS) als ausbaupflichtige Trägerin betrieben.

Bei Rückfragen zum Einheitswert, Eigentums- Bankverbindungs- oder Adressdatenänderungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bewertungsstelle Bremen auf.

Die Bewertungsstelle erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Finanzamt Bremerhaven - Bewertungsstelle Bremen
Gerhard-Rohlfs-Straße 32
28757 Bremen
(0421) 361 90909
https://www.finanzen.bremen.de/steuern-734
BewertungsstelleHB(at)finanzamtbremerhaven.bremen.de

 

Der Deichverband schützt mit seinen Deichen, Schöpfwerken, Sielen und weiteren Hochwasserschutzanlagen rd. 32.000 Mitglieder vor Sturmfluten und Hochwässern aus der Weser und den Nebengewässern und sichert die Entwässerung der Gebiete. Die technische Infrastruktur sichert aufgrund der flachen Lage des Verbandsgebiets bereits bei erhöhtem Tidehochwasser die Erreichbarkeit der geschützten Grundstücke. Die Mitgliedsbeiträge werden gemäß den Aufgaben des Verbandes für den Erhalt der Deiche und Hochwasserschutzanlagen und des ordnungsgemäßen Zustandes der Gewässer und für die Pflege und Entwicklung dieser eingesetzt.

Die Gesamtausgaben für die Erfüllung der Verbandsaufgaben werden auf die Gesamtheit aller Mitglieder nach dem bewährten Beitragsmaßstab solidarisch umgelegt.

Das Deichamt, als gewählte Vertretung der Verbandsmitglieder, hat nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften tiefgehend in den Deichamtssitzungen 2022 über den finanziellen Bedarf beraten. Nach § 29 der Verbandssatzung setzte das Deichamt am 07.12.2022 gleichzeitig mit der Feststellung des Wirtschaftsplans den für die Höhe der allgemeinen Beiträge gemäß § 35 Abs. 2 der Verbandssatzung maßgebenden Beitragssätze fest. Die Festsetzung wird am 16.01.2023 öffentlich bekannt gemacht.

Die Beitragsanpassung ist u.a. durch Preisanstiege im Rohstoff- und Energiebereich, durch gestörte Lieferketten für Ersatzteile und Reparaturen, durch laufenden Investitions- und Sanierungsbedarf an unseren Schöpfwerken, Sielen und Stauanlagen, und aufgrund des allgemein steigenden Preisniveaus begründet und zwingend erforderlich. Die Baukosten an Bauwerken sind überproportional zum Vorjahr gestiegen. Die weiterhin stetige Klimaänderung führt zugleich zur Anpassung der wasserwirtschaftlichen Kernaufgaben, verbunden mit steigenden Kosten. Bei Rückfragen Ihren Verbandsbeitrag betreffend wenden Sie sich bitte an den Deichverband unter 0421/33 30 6-0.

Die Beitragssätze betragen ab 01.01.2023, wie folgt:

  • Grundstücke und Immobilien: 2,3 ‰ vom Einheitswert
  • Landwirtschaftliche und erwerbs-                           
    gärtnerisch genutzte Grundstücke: 9,2 ‰ vom Einheitswert
  • Ersatzbewertung für Straßen, Wege, Plätze: 4,6 ‰ vom Ersatzwert

Die Anpassung der Beiträge des Deichverbandes steht nicht in Zusammenhang mit der laufenden Grundsteuerreform.

Die Anpassung der Beiträge fällt uns in diesen Zeiten nicht leicht, ist jedoch zwingend für den sicheren Erhalt von Deichen und Hochwasserschutzanlagen erforderlich.