Gemeinsame Stellungnahme des Deichverbandes am linken Weserufer und der Stabsstelle Deichbau Stadtstrecke zum Gastkommentar über Deichschutz, Weser Kurier 20.12.2019

Die im heutigen Gastkommentar des Weser Kuriers beschriebene Sicherheitsphilosophie eines starken Hochwasserschutzbauwerks aus baumverstärkten Deichen ist in mehrfacher Hinsicht falsch und aus Sicht aller für den Hochwasser- und Küstenschutz in Bremen Verantwortung Tragenden gefährlich. Herr Dr. Wessolly negiert die Sicherheitserwartungen der 100.000 im Schutze der Deiche lebenden Menschen in der Bremer Neustadt. Die Ansätze von Herrn Dr. Wessolly müssen als fachlich nicht fundierte Meinungsäußerung klar zurückgewiesen werden.

Transparenzveröffentlichung Schreiben SKUMS 17.03.2020

Transparenzveröffentlichung Schreiben Dr. Wessolly 05.03.2020

Gemeinsame Stellungnahme des Deichverbandes am linken Weserufer und der Stabsstelle Deichbau Stadtstrecke bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zum Gastkommentar über Deichschutz „Deichsicherheit erfordert ein Sicherheitsmanagement“, Weser Kurier 20.12.2019

Die anerkannten Regeln der Technik – also Regeln, welche die herrschende Auffassung der Mehrheit repräsentativer Fachleute darstellt, wissenschaftlich überprüft und anerkannt sind und sich praktisch bewährt haben - sollen Gefahren abwehren und sind damit für jede Art von Planung für alle Verantwortungsträger verbindlich und können von den Bürger*innen jederzeit auch gerichtlich eingefordert werden.

Zu den anerkannten Regeln gehört neben vielen anderen direkt oder sinngemäß für den Hochwasserschutz angewendeten auch die DIN 19712: Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern. Auch sie basiert auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die weiteren verschiedenen nationalen wie internationalen Regelwerke, deren Beachtung den Menschen Schutz durch sichere Hochwasserschutzanlagen bieten sollen, sind sich im Hinblick auf die Zulässigkeit von Gehölzen auf Deichen eindeutig: Gehölze bzw. Bäume können nur in besonderen und definierten Ausnahmesituationen zugelassen werden. Eine solche Ausnahmesituation ist im Bereich der Stadtstrecke nicht gegeben. Dies müsste auch dem Gastautor bewusst sein, wenn er sich mit den konkreten Bedingungen in Bremen auseinandersetzen würde. Die von Herrn Dr. Wessolly vollzogene Gleichsetzung von Treidelpfaden an Binnenwasserstraßen mit den Küstenschutzanlagen in Bremen verbietet sich. Auch Baumwurzeln und Geotextilen sind in ihrer stabilisierenden Wirkung in keiner Weise vergleichbar.

Die vom Gastautor angeführten Nachweise an Rheindeichen sind prüfgutachterlich nicht anerkannt und werden durch die dortigen Behörden strikt zurückgewiesen. Auch am Rhein sind die Bäume als Sicherheitsrisiko für den Hochwasserschutz eingestuft und werden mittelfristig weichen. Auf dem besagten Rheindeich wurden 2014 während des Sturmes Ela 164 Bäume entwurzelt oder beschädigt, von denen 44 vollständig entfernt werden mussten. Glücklicherweise gab es kein zeitgleiches Hochwasser.

Der Gastautor äußert sich als Baumstatiker zu Fragen der Standsicherheit von Bäumen und der zugehörigen Haftung; es bleibt der der Eindruck, damit sei auch die Sicherheit der Weserdeiche in Bremen gewährleistet. Dies muss aus Sicht des Hochwasserschutzes deutlich zurückgewiesen werden: weder kann diese Sicherheit nachgewiesen werden, noch kann die Verantwortung dafür an Dritte übertragen werden. Im Übrigen ignoriert die Einschätzung auch die im Sturmflutfall durch die Aufweichung des Bodens entstehende geringere rückhaltende Kraft bei gleichzeitiger Sturmbelastung auf den Baum. Das Versagensrisiko steigt massiv an.

Die interdisziplinären Expertinnen und Experten des Deichverbandes, des behördlichen Hochwasserschutzes, der Grünordnung und alle beteiligten Planer befassen sich äußerst sorgfältig und im Detail mit der Stadtstrecke und untersuchen dabei gerade auch Lösungen mit potenziellem Erhalt von Bäumen auf der Deichkrone mit hoher Priorität.
Die Ausführungen des Gastautors jedoch sind geprägt von Unkenntnis der örtlichen Situation und der komplexen Planungsanforderungen. So wird z. B. das vorgeschlagene, statische Ersatzsystem die Planungsanforderungen nicht erfüllen, die sowohl technischer Natur sind wie auch Ansprüche an den Freiraum aus der Bürgerbeteiligung umfassen. Gleichzeitig könnte auch dieses System, neben vielen technischen und integrativen Nachteilen, keinen dauerhaften Baumerhalt garantieren und stellt somit keine wirklich nachhaltige Lösung für die Anpassung an kommende Auswirkungen des Klimawandels dar.

Der Beitrag des Gastautors trägt nicht zur Lösung eines Konfliktes zwischen Hochwasserschutz und Baumerhalt bei. Er erweckt durch suggestive Darstellung von Aspekten allgemeiner Natur jedoch Hoffnungen, die einer fachlichen Bewertung nicht standhalten können. Es wäre wünschenswert, wenn hier die vertiefte Sachkenntnis der ausgewiesenen Fachleute des Deichverbandes, des behördlichen Hochwasser- und Küstenschutzes und der Grünordnung Gehör und Anerkennung finden würde.