Der Vorstand des Verbandes hat die Termine für die gem. § 7 der Satzung des Bremischen Deichverbandes am linken Weserufer vom 5. Juli 1996 (Brem. Amtsblatt 1996 S. 483), zuletzt geändert am 30. Dezember 2020 (Brem. Amtsblatt Nr. 39 vom 23. Februar 2021) durchzuführenden Schauungen der Gewässer wie folgt festgelegt:
- Hasenbüren/Seehausen: 28.11.2024
- Güterverkehrszentrum (GVZ): 28.11.2024
- Strom 22.11.2024
- Woltmershausen/Rablinghausen: 22.11.2024
- Huchting: 26.11.2024
- Grolland/Park links der Weser: 26.11.2024
- Arsten/Kattenturm/Kattenesch: 29.11.2024
- Neuenlande/Huckelriede: 29.11.2024
- Habenhausen/Kattenturm: 29.11.2024
Bei der Gewässerschau wird die ordnungsgemäße Unterhaltung nach § 22 des Bremischen Wassergesetzes vom 12. April 2011 (Brem.GBI. 2011, S.262), zuletzt geändert durch Artikel 6 Nummer 5 des Gesetzes vom 24. November 2020 (Brem.GBI. S. 1486, 1581) überprüft.
Von den zur Unterhaltung Verpflichteten sind die Gewässer in einem Zustand zu halten, der den Wasserabfluss gewährleistet; Verrohrungen und Durchlässe sind freizuhalten. Die der Schau unterliegenden Gewässer sind in Karten verzeichnet, die beim Bremischen Deichverband am linken Weserufer eingesehen werden können. Den Schaubeauftragten ist der ungehinderte Zutritt zu den Gewässern zu gewähren. Die Schaubeauftragten besitzen Dienstausweise.
Bremischer Deichverband am linken Weserufer
Warturmer Heerstraße 125, 28197 Bremen
Bremen, den 25.10.2024
Der Verbandsvorsteher
gez. Ralf Hagens
(Deichhauptmann)